Ihr Zugang zur Eigentümerversammlung
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Eigentümerversammlungen von überall
Sie möchten sich optimal auf die nächste Eigentümerversammlung vorbereiten und haben Fragen zur Tagesordnung? Sie möchten mit Ihrem Handy bei Beschlüssen abstimmen können, ganz egal, wo Sie sich gerade befinden? Oder Sie möchten bequem von zu Hause aus per Video an der Versammlung teilnehmen - ohne Anreisezeit?
Dann haben Sie als Eigentümer/in einer von uns verwalteten Liegenschaft die Möglichkeit, alles rund um Ihre Eigentümerversammlungen einfach und digital mit unserem Service vBeschluss zu erledigen – entweder durch Teilnahme in Form einer Videoversammlung oder mit digitaler Unterstützung bei einer Präsenzveranstaltung.
Wir stellen Ihnen die Tagesordnung zusätzlich über vBeschluss zur Verfügung und sorgen dafür, dass Sie alle relevanten Unterlagen jederzeit online griffbereit haben. Abstimmungen oder die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung lassen sich bequem per Handy, Tablet oder Laptop durchführen. Eine App-Installation ist nicht erforderlich!
Kinderleicht: Funktioniert mit jedem Gerät (Handy, Tablet, Laptop). Im Gerät eingebaute Kamera und Mikrofon sind ausreichend. Funktioniert wie bei MS Teams, Zoom & Co - nur einfacher und speziell für Eigentümerversammlungen!

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mehr Zeit für Sie
Keine An- und Abreisezeit, keine Parkplatzsuche

Volle Transparenz
Teilnahme von überall - vom Sofa
oder Büro, aus dem Urlaub oder dem Ausland

24/7-Zugriff
Tagesordnung, Protokolle und Beschlüsse sind jederzeit abrufbar

Sichere Abstimmung
Digital und in Echtzeit - sowohl
in Präsenz als auch online

Umweltfreundlich
Unterstützen Sie die Umwelt, indem Sie das Papieraufkommen in Ihren eigenen vier Wänden reduzieren.
Und so funktioniert es
- Sie erhalten von uns eine E-Mail mit einem Link, mit dem Sie Ihr persönliches Passwort erstellen können.
- Schon stehen Ihnen alle Funktionen für Eigentümerversammlungen und Umlaufbeschlüsse zur Verfügung auf: https://pascal-jordan.prop.id/
- Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie auf dieser Seite einen Link für die Erstellung eines neuen Passworts anfordern.
Online-Teilnahme bei der Eigentümer-Versammlung
Das Wohnungseigentumsgesetz ermöglicht seit dem 01.12.2020, dass Eigentümer an Eigentümerversammlungen nach entsprechender Beschlussfassung virtuell teilnehmen und ihre Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.
Ein geordneter und möglichst rechtssicherer Ablauf der Versammlungen, insbesondere die Gewährleistung der Nichtöffentlichkeit, kann durch die Verwendung der üblichen elektronischen Kommunikationskanäle (E-Mail, Messenger Dienste, Videokonferenzsysteme, etc.) nicht sichergestellt werden, da diese nicht auf die Berücksichtigung wohnungseigentumsrechtlicher Bedürfnisse ausgelegt sind. Ebenso wenig kann dem Verwalter oder der Versammlungsleitung zugemutet werden, eine Vielzahl in Betracht kommende Kommunikationskanäle vorzuhalten, zu bedienen und zu überwachen.
Die virtuelle Teilnahme an Versammlungen ermöglichen wir daher durch den Einsatz der speziell hierfür entwickelten Software der prop.ID GmbH, die eine gesetzeskonforme Durchführung der Versammlungen, insbesondere auch die Nichtöffentlichkeit und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, sicherstellt. Diese Software ermöglicht die Ausübung der mit dem Teilnahmerecht verbundenen Rechte (Stimm-, Antrags- und Rederecht).
§ 23 Abs. 1 WEG
Angelegenheiten, über die nach diesem Gesetz oder nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Wohnungseigentümer geordnet. Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.
§ 23 Abs. 1a WEG
Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle Wohnungseigentümerversammlung). Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.
Individuelles Angebot anfragen
Pascal Jordan
Gepr. Immobilienfachwirt (IHK) | Gepr. Buchhalter (SGD)
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- Immobilienbewertung,
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